Cor mit euch!
Laut RvC S.52 "Lykantropen- & Vampirkräfte" ist an der Fähigkeit "Kraft der Schatten" ein Sternchen, womit es dem Werwolf/Vampir einen weiteren Angriff spendiert. Ist das ein Fehler? Das Talent steigert ja lediglich die LK, und weiter im Text wird auch geschrieben, dass der Werwolf maximal über 3 Angriffe verfügen könnte. Neben Biss, Klauen und dem normalen Schlag würde das als vierter Angriff zählen, oder ist damit einfach nur die Grenze gemeint bzw. den Werwolf damit auf 3 Angriffe begrenzt und dieses Talent dann, anstatt einen weiteren Angriff mit vollem WB einfach nur einen LK-Schub gewährt.
Wäre also einfach nur ein weiterer Angriff ohne -GA und ohne zusätzlichen Schaden, so lange nicht die beiden anderen Angriffstalente geskillt wurden.
Skillt also ein Spieler zuerst Kraft der Schatten und im Laufe der Zeit Biss und den Klauenangriff, so wird Kraft der Schatten dann quasi vom Biss/Klauenangriff übernommen und gibt nur den LK Bonus?
Würde zumindest irgendwie Sinn machen, jetzt wo ich es schreibe, aber mal gucken was ihr sagt.