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Autor Thema: [Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden  (Gelesen 5089 mal)

The Almighty Monkey

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[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« am: 04. Februar 2016, 11:30:52 »

Hallöchen, allerseits!

Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum, also seht mir bitte eventuelles Unwissen nach.  ;) Meine Gruppe und ich, wir spielen schon seit einer ganzen Weile Dungeonslayers und hatten bis jetzt immer viel Spaß. Ich als SL habe die Regeln (nicht nur bei DS) schon immer recht frei ausgelegt, einfach um den Spielern das bestmögliche Spielerlebnis zu bieten.

Wie bei anderen Systemen habe ich mir überlegt, den o.g. Nichttödlichen Schaden (NTS) einzuführen. Dabei dachte ich, dass man neben den normalen Lebenspunkten einen zweiten Pool für den NTS in gleicher Höhe wie die LP besitzt. Diese kann sich durch verschiedene Faktoren leeren (z.B. waffenlose Angriffe, bestimmte Umwelteinflüsse, etc...). Ist er erschöpft, wird der SC ohnmächtig, unabhängig von seiner Lebenskraft. NTS wird parallel zu Lebenskraft geheilt. (Ein Heilzauber heilt dann z.B. gleichzeitig 10 LK und 10 NTS.) Natürlich können die SC auch anderen NSC's oder Kreaturen NTS zufügen, um sie zu betäuben oder gefangen zu nehmen.

Was sagt Ihr dazu? Wäre das eine interessante Bereicherung für eine Gruppe oder würde das ein Spiel / die Kämpfe lediglich unnötig kompliziert machen?

Vielen Dank schon einmal für Euer Feedback und bis demnächst!  ;D
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Jaritz

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #1 am: 04. Februar 2016, 19:11:49 »

Also für meinen Geschmack wäre das zu viel. Charaktere werden in DS so oder so nur ohnmächtig wenn ihre LK auf 0 sinken. Irgendwann hatten wir mal das Problem, dass man den Gegner nur verletzen will (Arenakampf oder Verhöre), aber zu viel Schaden verursacht und ihn deshalb tötet. Bei Faustschlägen oder Tritten durften die Spieler dann einen maximalen Schadenswert angeben der verursacht werden sollte. Für Waffen konnte man das neu eingeführte Talent "Kontrollierter Schlag" erlernen. Das verhindert versehentliches Töten.

Ansonsten könntest du den Wert Erschöpfung nennen, das gibt es in einigen System, vielleicht findest du da noch etwas Inspiration. An totaler Erschöpfung kann man dann natürlich auch zusammenbrechen.

Zu deiner letzten Frage: Probiere es einfach aus, im schlimmsten Fall nervt es nur und es fliegt wieder raus :P
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avakar

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #2 am: 04. Februar 2016, 19:20:51 »

Ich muss mich Jaritz anschließen, zwei LK-Stränge bringen meiner Meinung nach keine Vorteile, im Gegenteil.
 - Kombinierte Angriffe (Waffenloser Mönch und bewaffneter Krieger) müssen plötzlich getrennte LK-Stränge runterhauen, um einen Gegner auszuschalten. Das dauert nur länger.
 - Heilung unterscheidet sich nicht, daher kein Vorteil.
 - da beide LK-Stränge unabhängig sind, kann es zu mMn komischen Situationen kommen, z.B. erschöpft ein verletzter Charakter genauso schnell/langsam wie ein unverletzter Charakter. Das ist im Original nicht so.

Einfacher geht es, wenn man beim Schaden einfach notiert, ob er "betäubend" oder "verletzend" war. Dann gilt weiter:
 - letzter Schaden der die LK unter 0 bringt verletzend => tödliche Verletzung/Todesgefahr.
 - letzter Schaden der die LK unter 0 bringt betäubend => nur bewusstlos/erschöpft.
 - betäubender Schaden wird nach dem Kampf vollständig geheilt, verletzender Schaden nur nach normalen Regeln.
 - Alle Waffen dürfen auch nur betäubenden Schaden machen, aber mit Erschwernis von -4 auf den Angriff.

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Vulcano76

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #3 am: 04. Februar 2016, 20:18:28 »

Ich zitiere mal das GRW:

BEWUSSTLOSIGKEIT
Charaktere, deren Lebenskraft auf Null oder niedriger sinkt, werden bewusstlos und erwachen erst nach W20 Stunden mit 1LK. Alternativ kann man einen Bewusstlosen wecken, in dem man ihn rüttelt, schüttelt, ohrfeigt oder Wasser ins Gesicht spritzt. Gelingt ihm dabei KÖR+HÄ, erwacht er mit 1LK, kann aber nicht mehr “verschnaufen” (siehe unten).

TOD
Ist die verlorene Lebenskraft unter Null größer als das Attribut Körper (also -9 LK bei KÖR 8), ist der Charakter tot.

Im Grunde ist deine Hausregel also schon vorgesehen. Erst mit einer negativen LK größer als Körper ist der SC Tod. Bei einem Krieger also meist bei minus 9, wenn Körper 8. Bei zerbrechlichen Magiern eher bei Minus 5 wenn Körper 4 (sollte man sich also bei der Charaktererschaffung drüber Gedanken machen)  ;D

Hat sich in unseren Runden auch meist bewährt.   ;)
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The Almighty Monkey

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #4 am: 04. Februar 2016, 20:31:28 »

Danke für euren Input.

Ja, vielleicht habt ihr da recht und das wird wirklich ein wenig too much.

@ avakar: Das mit dem Malus von 4 bei nichttödlichen Waffenangriffen habe ich auch so vorgesehen, wird aber wohl eh sehr spärlich benutzt werden. :) (Ist, meine ich, auch so bei Pathfinder drin. Auch umgekehrt. Nichttödlich -> tödlich mit -4)

Da demnächst bei meinen Leuten wohl Storybedingt ein paar Schlägereien mit und ohne Waffen gemischt anstehen, werde ich mal gucken, wie sich das am flüssigsten spielt.

Bis denen!
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SeoP

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #5 am: 04. Februar 2016, 23:27:10 »

Schlägereien ... ohne Waffen
Waffenlos kämpfen => GA +5

eigentlich is wirklich alles abgedeckt.
Mach Dir nich mehr Kopp als nötig. Lese das GRW so oft wie möglich...das muss sich einbrennen...EINBRENNEN ... EINNBRRRREENNNNNNN
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The Almighty Monkey

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #6 am: 05. Februar 2016, 08:01:10 »

Schlägereien ... ohne Waffen
Waffenlos kämpfen => GA +5

eigentlich is wirklich alles abgedeckt.
Mach Dir nich mehr Kopp als nötig. Lese das GRW so oft wie möglich...das muss sich einbrennen...EINBRENNEN ... EINNBRRRREENNNNNNN

Das macht ja auch Sinn, dass wenn ich mich gegen einen bewaffneten Gegner mit bloßen Händen verteidigen muss, ich da zwangsläufig mit mehr Verletzungen rausgehe. Allerdings finde ich, dass wenn ich keine Waffe in der Hand habe und auf einen Gegner einschlagen muss, da nur den WB abzuziehen, irgendwie zu wenig. Macht im Normalfall ja deutlich weniger Aua.

Es einem SC zu erschweren, wenn er mit einem Zweihänder einen NPC lediglich KO schlagen will, finde ich durchaus 'realistisch'. Da ist ja einfach nicht einfach nur der Dampfhammer angesagt, sondern eine gut dosierte Schelle.  ;)
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SeoP

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #7 am: 08. Februar 2016, 09:53:49 »

Allerdings finde ich, dass wenn ich keine Waffe in der Hand habe und auf einen Gegner einschlagen muss, da nur den WB abzuziehen, irgendwie zu wenig.

falsch ... Du hast nicht nur KEINEN Waffenbonus, der Gegner hat +5 auf seine Abwehr. Das ist ein deutlicher Unterschied.
Und mit einem Zweihänder jemanden KO schlagen zu wollen ... naja  ::)

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Dextolen

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #8 am: 08. Februar 2016, 16:28:47 »


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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #9 am: 09. Februar 2016, 09:39:13 »

Allerdings finde ich, dass wenn ich keine Waffe in der Hand habe und auf einen Gegner einschlagen muss, da nur den WB abzuziehen, irgendwie zu wenig.

falsch ... Du hast nicht nur KEINEN Waffenbonus, der Gegner hat +5 auf seine Abwehr. Das ist ein deutlicher Unterschied.
Und mit einem Zweihänder jemanden KO schlagen zu wollen ... naja  ::)



Hmm, da hatte ich da wohl was falsch gelesen. Bin davon ausgegangen, dass der Gegner beim Angriff gegen einen Unbewaffneten lediglich einen Angriffsbonus bekommt, nicht aber auch einen Verteidigungsbonus, wenn er unbewaffnet angegriffen wird. Das relativiert natürlich meine Aussage.  ;) Ich muss aber auch sagen, dass wir bis jetzt noch keine Kämpfe ohne Waffen hatten. Meine Gruppe fand bis jetzt immer eine Möglichkeit, alles in bester MacGyver-Manier als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zu entfremden.  :D
Und ja, ich würde auch sagen, dass es eher unüblich ist, einen Gegner mit einem Zweihänder ins Reich der Träume zu schicken, aber genau so ist es passiert. O-Ton: "Und wenn ich ihn nur ganz leicht mit der flachen Seite gegen den Schädel schlage...?" Wie du also siehst...


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Yeah, I get what you mean. The thing is, that I originally come out of the Shadowrun- and Rollmaster-Universes, which are fairly complex in it's rules. So I tend to maybe overcomplicate some things, due to that. We play Dungeonslayers, because the group I host is completely new to P&P Games. They wanted to try it out, because they saw it being played on the Internet-TV-Show 'Rocketbeans TV', so they approached me and I wanted to give them kind of a first glance, an easy and accessible start.
But you're right, I'll just stick to the rules. (Most of the time...)  ;D
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Urukusu

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #10 am: 09. Februar 2016, 12:10:23 »

Bin davon ausgegangen, dass der Gegner beim Angriff gegen einen Unbewaffneten lediglich einen Angriffsbonus bekommt, nicht aber auch einen Verteidigungsbonus, wenn er unbewaffnet angegriffen wird.

Wieso sollte er denn einen Angriffsbonus bekommen wenn er einen Unbewaffneten angreift? Wie du dich verteidigst hat doch nicht unbedingt etwas mit deiner Waffe zu tun, sondern mit deiner Rüstung.
Wenn ein SC unbewaffnet angreift würfelt er nur auf seinen Schlagen-Wert ohne einen Waffenbonus (WB), und der Angegriffene bekommt +5 auf seine Abwehr, da waffenlose Angriffe +5 Gegnerabwehr (GA) geben.

They wanted to try it out, because they saw it being played on the Internet-TV-Show 'Rocketbeans TV'

Same here, Gruß an deine Böhnchen  ;D
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The Almighty Monkey

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« Antwort #11 am: 09. Februar 2016, 13:17:03 »

Wieso sollte er denn einen Angriffsbonus bekommen wenn er einen Unbewaffneten angreift? Wie du dich verteidigst hat doch nicht unbedingt etwas mit deiner Waffe zu tun, sondern mit deiner Rüstung.
Wenn ein SC unbewaffnet angreift würfelt er nur auf seinen Schlagen-Wert ohne einen Waffenbonus (WB), und der Angegriffene bekommt +5 auf seine Abwehr, da waffenlose Angriffe +5 Gegnerabwehr (GA) geben.

Naja, meiner Meinung nach verteidigst du dich ja nicht nur dadurch, indem du einen Schlag einfach auf deine Rüstung prallen lässt, bzw. ihn mit deinen stahlharten Bauchmuskeln ablenkst. Du versuchst normalerweise ja auch immer, deine Waffe irgendwie dazwischen zu bekommen, um den zu parieren. Falls du das mit Hand und Fuß machen müsstest, würdest du ja zwangsläufig was abbekommen.

Ich weiß, das geht hier regeltechnisch eher schlecht, wobei die Abwehr gegen Magie da ja auch wieder 'ne ganz andere Geschichte wäre. Aber ich möchte meine Leute auch nicht überfordern und bleibe dann lieber bei den Grundregeln und wechsle, sofern gewünscht, auf ein komplexeres System. Zur Zeit haben aber alles noch viel Spaß, wobei ich tatsächlich bei der Runde den Fokus auch eher auf Rollenspiel und Rätsel als Kämpfe setze.

Same here, Gruß an deine Böhnchen  ;D

Werde ich ausrichten. Gruß zurück.  :thumbup:
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mike

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #12 am: 11. Februar 2016, 10:38:33 »

Naja, meiner Meinung nach verteidigst du dich ja nicht nur dadurch, indem du einen Schlag einfach auf deine Rüstung prallen lässt, bzw. ihn mit deinen stahlharten Bauchmuskeln ablenkst. Du versuchst normalerweise ja auch immer, deine Waffe irgendwie dazwischen zu bekommen, um den zu parieren. Falls du das mit Hand und Fuß machen müsstest, würdest du ja zwangsläufig was abbekommen.

Genau, die +5 hab ich so verstanden, dass wenn man unbewaffnet einen Bewaffneten angreift nur Schlagen benützt und der Gegner +5 Abwehr bekommt. Das macht ja auch Sinn, denn unbwaffnet möchte man sicher auch verhindern, die Waffe des Gegners beim Angriff zu treffen. Aber wie verhält es sich bei unbewaffnet gegen unbewaffnet? Bedeutet das, dass ein unbewaffneter Angriff generell einfacher abzuwehren ist? Dann würde es aber keine Rolle spielen, ob der Gegner bewaffnet ist oder nicht aus der Sicht des unbewaffneten Angreifers.
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Urukusu

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« Antwort #13 am: 11. Februar 2016, 20:19:39 »

Ich würde das eher so definieren, dass man ohne eine Waffe schwerer durch die Rüstung des Gegners kommt um Schaden anzurichten und sich die +5 so zusammen setzt. Da die Abwehr in DS eher ein Aushalten denn ein aktives Abwehren ist.
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Elunius

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Antw:[Hausregel] Nichttödlicher Schaden / Betäubungsschaden
« Antwort #14 am: 29. März 2016, 14:41:59 »

Hallo,

GA+5 bei nahkampfangriffen ist mMn sehr eindeutig: der Gegner der von einem waffenlosen Angriff getroffen wird hat 5 mehr Abwehr.

Aber nochmal zurück zur Thematik:
Meinen Runden habe ich das sog. "Schlagen/2", gesprochen: Schlagen Halbe, hinzugefügt.
Es ist relativ simpel, man macht eine ganz normale Schlagen Probe und der gegner eine gewönliche Abwer, jeder Schaden der durchbricht wird halbiert und kann den Gegner nie töten.

Grüße
Elunius
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Elunius