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Autor Thema: Zauber Kontrollieren  (Gelesen 37271 mal)

mad_eminenz

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #60 am: 10. Januar 2014, 12:18:41 »

 :thumbup: schöne Idee! Muhahaha
Wird am WE sofort in die Tat umgesetzt! Und kommt in den Level 12-15 D2go der König unter dem Berg den ich gerade mache mit rein!
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Es is kaa Stadt uff der weite Welt,
Die so merr wie mei Frankfort gefällt,
Un es will merr net in mein Kopp enei:
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Backalive

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #61 am: 10. Januar 2014, 19:49:33 »

Wird am WE sofort in die Tat umgesetzt! Und kommt in den Level 12-15 D2go der König unter dem Berg den ich gerade mache mit rein!

Ein weiteres Abenteuer aus Deiner Feder? Freue mich schon darauf.  :)
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Chrysophiles

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Klarstellung mit Segen vom Chef
« Antwort #62 am: 22. April 2014, 19:35:57 »

Ich habe die Ergebnisse der Diskussion mal kurz zusammengefasst. CK war so nett, sich das ganze anzuschauen und abzusegnen. Die Zusammenfassung kommt auch in die Slay 03.
 
Klarstellungen zum Zauberspruch Kontrollieren

Begriffserklärung: Der Erwecker ist derjenige, der die Untoten erweckt hat. Der Kontrollierer ist derjenige, der die Untoten derzeit kontrolliert.
  • Nur der Erwecker kann den Untoten wieder ihren Frieden schenken (d.h. sie vernichten), während er sie kontrolliert. Wenn der Erwecker die Kontrolle beendet, ohne den Untoten ihren Frieden zu schenken, versuchen sie wieder, ihn zu vernichten.
  • Nach dem Ende einer „übernommenen“ Kontrolle (durch den Tod des Kontrollierers oder freiwilliges Beenden) geht die Kontrolle wieder an den Erwecker zurück. Wenn der Erwecker nie die Kontrolle hatte (z.B. Probe nicht geschafft), versuchen die Untoten wieder, ihn zu vernichten.
  • Stirbt der Erwecker, werden die Untoten zu freien, unkontrollierten Untoten, es sei denn, er stirbt während einer „übernommenen“ Kontrolle, die der Kontrollierer dann behält. Endet die „übernommene“ Kontrolle und der Erwecker ist tot, werden die Untoten ebenfalls freie Untote.
  • Manche Untote hatten nie einen Erwecker, können aber natürlich trotzdem kontrolliert werden. Sie können durch Beenden einer Kontrolle nie vernichtet werden. Dies gilt insbesondere für intelligente Untote (z.B. Leichname, Mumien, Todesfeen,…). Während der Kontrolle ist ihr freier Wille vollständig unterdrückt.
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Bruder Grimm

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #63 am: 22. April 2014, 21:44:44 »

In dem Zusammenhang fällt mir noch eine Frage ein:
Wenn der Erwecker eines Untoten die Kontrolle fallen lässt, also in quasi "von der Leine lässt", ist der Untote dann auf nichts anderes fixiert, als seinen Erwecker zu vernichten, oder ist er bereit, auch alles andere zu attackieren, falls der Erwecker nicht in Sichtweite ist?
Konkret gefragt: Wenn ein Nekromant einfach ein paar Untote in einem Raum abstellt, in dem keiner was zu suchen hat, Tür zumacht und die Kontrolle aufgibt, was passiert dann, wenn irgendjemand anders den Raum betritt?
Greifen die Untoten den einfach an? (Das würde bei mir passieren, aber mich interessiert einfach die offizielle Version  ;) )
Tun die Untoten gar nichts und stehen nur dumm rum?
Oder stürmen die Untoten aus dem Raum, um ihren Erwecker zu suchen?
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Chrysophiles

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #64 am: 22. April 2014, 22:25:20 »

Das hab ich bewusst nicht reingenommen bzw. nicht nachgefragt. Denn eigentlich ist das ja der gleiche Fall wie bei Untoten, die "zufällig" in einem Raum sind und die keinen konkreten Befehl haben... Das ist ja in den Regeln auch nicht bestimmt, genausowenig wie für Tiere, Pflanzenwesen etc. Will sagen: Das "natürliche" Verhalten von Untoten liegt beim SL. Ist allerdings auch nur meine persönliche Meinung ;) Allerdings würde ich die Untoten zumindest den Raum verlassen lassen, da der Erwecker ja zumindest nicht mehr drin ist...
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Backalive

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Antw:Klarstellung mit Segen vom Chef
« Antwort #65 am: 23. April 2014, 10:48:48 »

Klarstellungen zum Zauberspruch Kontrollieren

Ich denke, diese Ausführung ist umfangreich genug. Noch mehr Sonderfälle zu berücksichtigen bläht imho das Ganze nur zusätzlich auf. Das kann doch dann auch in der Gruppe am Spieltisch entschieden werden.
(Ich weiß, denen, die gerne mit dem Schlagwort 'Spielergängelung' um sich werfen läufts jetzt kalt den Rücken runter.)
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Agaton

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #66 am: 23. April 2014, 11:54:32 »

Hi, ich habe die Diskussion gerade erst gesehen.

Ich hätte auch einen ganz anderen Ansatz gewählt.

Die -(GEI+AU)/2 beziehen sich auf Geist und Aura des Kontrollierenden Zauberers.

Ansonnten wäre ich als Lv15 Nekromant ganz schön sauer wenn ein LV4 Schwarzmagier daherkommt und mir meine Skelette umdreht.

"Freie" Skelette die einfach an ihrem Grab rum lungern sind leicht zu übernehmen. Die Armee eines Starken Zauberers eher nicht.

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #67 am: 23. April 2014, 12:38:53 »

Naja, der kann ja maximal 4 stibitzen... Also nicht so wild.

Um mal ein Beispiel für einen der Sonderfälle, von denen Backalive sprach, zu bringen:

Eine "übernommene" Kontrolle wird beendet, der Erwecker hat aber in der Zeit schon wieder andere Untote kontrolliert und liegt an seinem Maximum. Da er keine Kapazitäten mehr frei hat, kann die Kontrolle nicht an ihn zurückfallen. Da er aber noch lebt, werden die Untoten nicht komplett frei, sondern versuchen nun wieder ihn zu vernichten. Sollte er wieder Kapazitäten erhalten, gilt der neue Zustand (vernichten wollen) und er müsste sie erneut kontrollieren.

Auch "gelöst" mit den obigen Richtlinien. Ist natürlich echt ein sehr spezieller Spezialfall und kommt wahrscheinlich eh nie vor ;) Aber ich denke, mit den Klarstellungen hier hat man für die aller-, aller-, allermeisten Fälle das nötige Handwerkszeug.
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Dankus Memeus

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #68 am: 29. November 2017, 03:40:16 »

Also in meiner Gruppe ist es so, dass unser Schwarzmagier nur Untote kontrollieren kann, deren Gegnerhärte höchstens seiner Stufe + 5 entsprechen.
So kann er Mumien beispielsweise erst ab Stufe 13 oder Todesfeen erst ab Stufe 18 kontrollieren.
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Flost888

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #69 am: 11. Mai 2018, 09:02:26 »

Ich habe die Ergebnisse der Diskussion mal kurz zusammengefasst. CK war so nett, sich das ganze anzuschauen und abzusegnen. Die Zusammenfassung kommt auch in die Slay 03.
 
Klarstellungen zum Zauberspruch Kontrollieren

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Dazu hätte ich eine Frage, bzw. muss da nachhaken.

Wenn ein SC eine Gruppe Todesfeen mit dem Zauber "Kontrollieren" übernimmt, bekommt er bereits EP für diese Aktion im Sinne von "Monster Besiegt/Überlistet"?

Ich persönlich denke nicht. Sollte der SC die Todesfeen erlösen, fallen sie ja wieder in den Urzustand zurück und würden die Gruppe angreifen.
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« Antwort #70 am: 11. Mai 2018, 09:21:53 »

Wenn der SC die Untoten durch Kontrolle dauerhaft unschädlich macht (einsperren, selbstmord, etc), dann gilt es als besiegtet Gegner und er bekommt die EP. Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass er die Kontrolle irgendwann wieder aufgeben muss.
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« Antwort #71 am: 11. Mai 2018, 15:20:55 »

Ok, das heißt dann in der nächsten Runde noch mal Alibi-halber kontrollieren und in den Suizid schicken.
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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #72 am: 11. Mai 2018, 17:27:48 »

Ok, das heißt dann in der nächsten Runde noch mal Alibi-halber kontrollieren und in den Suizid schicken.

Da freue ich mich doch drauf  ;D  ich hoffe du dich auch  ;)
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« Antwort #73 am: 14. Mai 2018, 20:16:19 »

Noch eine weitere Frage: "Kontrollierte Kreaturen" zählen nicht als Verbündete im Sinn von EP Teilen etc.?

Das bezieht sich jetzt nicht nur auf den Zauber "Kontrollieren", sondern auch andere Zauber wie "Freund", "Gehorche", Beschöwrungen etc.

Falls die als Verbündete zählen, werden die "gebundenen" EP dann freigegeben wenn man die unfreiwilligen "Verbündeten" beseitigt?
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Bruder Grimm

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Antw:Zauber Kontrollieren
« Antwort #74 am: 15. Mai 2018, 17:27:03 »

Nein, das sind ja Verbündete, die die Gruppe durch die eigene Kraft das Zauberwirkers verstärken. Oder anders ausgedrückt: Die kriegen genauso wenig EP, wie ein Feuerball sie kriegen würde.
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