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Autor Thema: [News] Richtlinien-2-Go  (Gelesen 4885 mal)

Stargazer

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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #15 am: 17. August 2011, 11:26:37 »

Sagen wir mal so: die Ressourcen f?r Layout sind begrenzt, deshalb ist es w?nschenswert, wenn sich eingreichte Publikationen schon am ":ds:-Stil" orientieren.
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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #16 am: 20. August 2011, 00:58:04 »

Sagen wir mal so: die Ressourcen f?r Layout sind begrenzt, deshalb ist es w?nschenswert, wenn sich eingreichte Publikationen schon am ":ds:-Stil" orientieren.

Hierzu h?tte ich zwei Bitten bzw. Anregungen.

Zum einen, da es mich gerade eben besch?ftigt, ist die Darstellung, wie die Creative Commons Lizenz nun inhaltlich und schriftlich genau auszusehen hat. Also was angef?hrt bzw. aufgez?hlt werden mu?, um die Mindestvoraussetzung f?r die Lizenz zu erf?llen. Vor allem, wenn nicht CK sondern ein anderer der Autor des FanWerks ist.

Zum anderen w?re es hilfreich, wenn es eine Art 'Muster' g?be, wie denn der  :ds:-Stil aussieht, um bei seinem eigenen Machwerk auch hier den Mindestanforderungen zu entsprechen.
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Stargazer

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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #17 am: 20. August 2011, 23:25:00 »

Zur CC-Lizenz: hier im "Richtlinien-2-Go" Thread ist das ziemlich genau erkl?rt, sogar mit Beispiel.

Zum :ds:-Stil: Schau dir einfach die schon existierenden Erg?nzungsb?nde, D2G usw. an. CK hat im Forum auch detaillierte Infos zu den verwendeten Schriften, Symbolen etc. gepostet. Ich finde, dass sollte mehr als ausreichend sein.
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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #18 am: 21. August 2011, 13:34:29 »

Zur CC-Lizenz: hier im "Richtlinien-2-Go" Thread ist das ziemlich genau erkl?rt, sogar mit Beispiel.

Namensnennung: Es muss irgendwo deutlich sichtbar angegeben sein, dass das Werk auf Dungeonslayers ? Christian Kennig basiert.
Keine kommerzielle Nutzung: Kein DS-Derivat darf kommerziell genutzt werden, wenn keine ausdr?ckliche Genehmigung von Christian Kennig vorliegt. Solange Ihr Euer Werk aber kostenlos verteilt und nicht z. B. mit Werbung best?ckt, seid Ihr auf der sicheren Seite. Im Zweifelsfall fragt uns einfach. Wir bei?en nicht.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Das bedeutet, dass Ihr Euer Werk unter dieselbe CC-Lizenz stellen m?sst.

1. Achtet das Urheberrecht
Das gilt nat?rlich immer, auch wenn ihr das Fanwerk ?ber eure Seite anbietet. Wenn ihr z.B. ein Abenteuer einreicht, das Illustrationen verwendet, f?r die ihr keine Nutzungsrechte habt, m?ssen wir das ablehnen. Spart uns also bitte unn?tige Arbeit und verzichtet im Zweifelsfall lieber auf das Bild. Besondere Vorsicht m?sst ihr walten lassen, wenn ihr Monster aus anderen beliebten Rollenspielen f?r DS konvertiert. Einige Monster sind n?mlich durch das Urheberrecht gesch?tzt.

2. Haltet offizielle DS-Regeln und Termini ein
Gerade bei Abenteuern sollte auf die offiziellen Bezeichnungen geachtet werden. Eine Wahrnehmungsprobe in DS hei?t z.B. Bemerken-Probe und so sollte das auch in Euren Werken hei?en. Selbiges gilt auch f?r die Namen der Klassen, Talente und so weiter.
Nat?rlich k?nnt Ihr auch Zusatz- oder Alternativregeln schreiben (siehe beispielsweise das alternative Magiesystem aus Zauberwerk) aber auch dabei solltet ihr darauf achten, dass sich diese nicht zu weit von DS entfernen.

3. Ersch?ttert nicht die Grundfesten der Spielwelt (z.B. Caera)
Wenn euer Fanwerk in einer der offiziellen -Kampagnenwelten angesiedelt ist, sollte ihr darauf achten, dass ihr nicht grundlegende Weltenkonventionen brecht. Auch sollten Abenteuer m?glichst so geschrieben sein, dass sie weitgehend den Status Quo erhalten. Gerade beim beliebten D2G-Format ist es wichtig, dass man diese in fast beliebiger Reihenfolge spielen und auch in laufende Kampagnen integrieren kann. M?chtet ihr eine epische Kampagne schreiben, in der auch mal ganze St?dte verw?stet werden, K?nige und vielleicht sogar G?tter fallen, dann benutzt lieber eure eigene Welt und nicht Caera.

Also, jetzt auch auf die Gefahr hin, d?flich zu wirken, es mu? dieser ganze Text erscheinen, um der CC-Lizenz zu entsprechen?

Oder reicht dieser Abschnitt?
Namensnennung: Es muss irgendwo deutlich sichtbar angegeben sein, dass das Werk auf Dungeonslayers ? Christian Kennig basiert.
Keine kommerzielle Nutzung: Kein DS-Derivat darf kommerziell genutzt werden, wenn keine ausdr?ckliche Genehmigung von Christian Kennig vorliegt. Solange Ihr Euer Werk aber kostenlos verteilt und nicht z. B. mit Werbung best?ckt, seid Ihr auf der sicheren Seite. Im Zweifelsfall fragt uns einfach. Wir bei?en nicht.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Das bedeutet, dass Ihr Euer Werk unter dieselbe CC-Lizenz stellen m?sst.


Oder eine Kombination daraus?

Die Beispiele der CC-Lizenzen auf den Ver?ffentlichungen sind hier teilweise unterschiedlich. Und das Problem ist, da? bei jeder Christian als Autor aufgef?hrt ist.
Daher meine Verunsichrung und Frage.

Zum :ds:-Stil: Schau dir einfach die schon existierenden Erg?nzungsb?nde, D2G usw. an. CK hat im Forum auch detaillierte Infos zu den verwendeten Schriften, Symbolen etc. gepostet. Ich finde, dass sollte mehr als ausreichend sein.

Hier habe ich gefragt, da die Erscheinungsbilder sehr unterschiedlcih sind.
Manche sind unglaublich aufwendig gestaltet und layoutet, andere sind ein wei?es Blatt Papier und ein bischen Text. Mit Gl?ck ist noch das FanWerk-Logo und der Name des Machers irgendwo vermerkt. Aber auch nicht ?berall. Genau wie der Hinweis auf die CC-Lizenz.

Bitte nicht falsch verstehen.
Es mag sicher sein, da? f?r jemanden der aus der Verlagsbranche kommt oder schon f?r Dutzende Verlage gearbeitet hat das keine Schwierigkeit mehr ist und er sich fragt: "Wo ist das Problem?"
Bei mir ist das etwas anderes. Ich habe zwar schon immer Spielhilfen f?r mein Rollenspielhobby produziert. Viele hundert MB's f?r DSA, vor allem unser Haussystem DSA3.5, bis ich auf  :ds: stie?.
Nur mit  :ds: habe ich es zum ersten Mal gewagt, eines meiner Machwerke aus der Annonymit?t der Computerfestplatte ins Licht der ?ffentlichkeit zu hieven.
Und weitere  :ds:-Spielhilfen haben, z.B. gestern erst an einem meiner besten  :ds:-Abende ?berhaupt, unter Praxisbedingungen ihre N?tzlichkeit und Brauchbarkeit bewiesen.
Daher h?tte ich so eine Art Muster, wie so was mindestens ?u?erlich auszusehen hat, nicht schlecht gefunden. Eine Empfehlung, ein Hinweis, ein roter Faden sozusagen. Inwieweit sich dann ein Autor dann daran h?lt, ob er alles ?bernimmt oder nur einen Teil oder gar nichts, kann ja dann immer noch ihm selbst ?berlassen bleiben.
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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #19 am: 21. August 2011, 16:52:59 »

Nur zur Info: Ich habe noch nie f?r einen Verlag gearbeitet, komme nicht aus der Verlagsbranche, bin kein Jurist und habe auch sonst keine besondere Affinit?t zu Lizenzen.

Was eine Creative Commons Lizenz ist und wie man sie benutzt, kann man unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ nachlesen. Auch die Wikipedia-Seite kann recht hiflreich sein. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons

Dieser ganze Kram, den ich hier gepostet habe, ist NICHT die Lizenz, sondern nur Erl?uterungen in eigenen Worten. Die CC BY-NC-SA 3.0 Lizenz kannst du dir z.B. auf der Creative Commons-Seite durchlesen.

Wie der Lizenzhinweis in Werken, die :ds: verwenden auszusehen hat, habe ich hier im Forum bereits gepostet. Aber ich mache es gerne nochmal:

Zitat
[Produkt] ist (c) [Dein Name]. Einige Rechte vorbehalten. Dieses Produkt ist unter der CC BY-NC-SA 3.0 Deutschland Lizenz lizensiert.
Dungeonslayers ist (c) Christian Kennig und wird untder CC BY-NC-SA 3.0 Lizenz verwendet.

Zus?tzlich kann man dann noch das entsprechende CC-Logo (gibt's unter creativecommons.org) und einen Link auf die Seite hinzuf?gen. Mehr braucht es nicht. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
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« Antwort #20 am: 21. August 2011, 17:02:31 »

Nur zur Info: Ich habe noch nie f?r einen Verlag gearbeitet, komme nicht aus der Verlagsbranche, bin kein Jurist und habe auch sonst keine besondere Affinit?t zu Lizenzen.

Sorry, ich wollte hier niemandem was unterstellen oder ihn in eine Ecke stellen, in die er nicht geh?rt oder geh?ren will.
Andererseits hast Du mit Deinen Werken, Spielhilfen, Texten, Kommentaren, Rezensionen und wahrscheinlich vielem mehr auch mehr Erfahrung, wenn es darum geht, eben solche Texte zu ver?ffentlichen.
Ich sch?tze immerhin, da? Du aus guten Gr?nden zu einem der  :ds:-Redakteure berufen wurdest.

?brigens: Deine Erkl?rungen zu CC-Lizenz finde ich klasse. Und vielleicht, weil Du kein Jurist bist, ist es wenigstens soweit so gut verst?ndlich, wie es mit Rechtstexten eben m?glich ist.

Wie der Lizenzhinweis in Werken, die :ds: verwenden auszusehen hat, habe ich hier im Forum bereits gepostet. Aber ich mache es gerne nochmal:

Zitat
[Produkt] ist (c) [Dein Name]. Einige Rechte vorbehalten. Dieses Produkt ist unter der CC BY-NC-SA 3.0 Deutschland Lizenz lizensiert.
Dungeonslayers ist (c) Christian Kennig und wird untder CC BY-NC-SA 3.0 Lizenz verwendet.

Zus?tzlich kann man dann noch das entsprechende CC-Logo (gibt's unter creativecommons.org) und einen Link auf die Seite hinzuf?gen. Mehr braucht es nicht. Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Danke. Genau das, was da oben steht, wollte ich wissen.
Und nochmals sorry, den fr?heren Post dazu habe ich wohl v?llig ?bersehen ... und auch bei meiner Recherche nicht gefunden.
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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #21 am: 21. August 2011, 17:05:42 »

Ich glaube fast, Stargazer wollte sich nicht gegen deine Verd?chtigung, er k?nnte ein Anwalt sein, wehren, sondern schlicht vermeiden, dass du seine Aussagen f?r die ultimative Wahrheit h?ltst :D
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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #22 am: 27. August 2011, 13:36:48 »

Frage: Wann ist  :ds: noch  :ds: ?
Wenn ich beispielsweise das gesamte Regelwerk auf W10 oder gar auf W6 statt eines W20 um?ndere ist es dann noch  :ds: und dementsprechend ein  :ds: - Fanwerk?


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Mitbringsel aus dem letzten Dungeon:

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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #23 am: 27. August 2011, 14:17:10 »

Die Frage ist zu pauschal, um sie zufriedenstellend beantworten zu k?nnen. Einzelfallentscheidung.
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Alles was gut beginnt, endet schlecht. Alles was schlecht beginnt, endet furchtbar.

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Antw:[News] Richtlinien-2-Go
« Antwort #24 am: 29. August 2011, 13:48:33 »

Die Frage ist zu pauschal, um sie zufriedenstellend beantworten zu k?nnen. Einzelfallentscheidung.

Sehe ich genauso.
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