Thema von gesern Abend: Ein Trugbild hat laut Regelwerk ein Volumen von Ve/2 Kubikmetern. Welche Form dieses Volumen hat, ist allerdings ziemlich unklar. Theoretisch w?re es also m?glich, mit Ve = 1 ein Trugbild von verschwindend geringer dicke und nahezu unendlicher Fl?che zu erschaffen. Da ein Volumen ja auch in keiner Weise irgendwie glatt sein muss, k?nnte man auf diese Weise ein ganzes Gebirge in Originalgr??e aufstellen. Dies ist sicher nicht im Sinne des Autors. Es bedarf also der Kl?rung.
Nache der gestrigen Diskussion am Spieltisch w?rde ich davon ausgehen, dass die gew?nschte Regelung vorsieht, dass dieses Volumen eine Quadergestalt hat, deren Kantenl?nge ganzzahlige Meter sind. Dies ist bei einem Bruch schon schwierig (Ve=5 => Volumen=2,5m^3 => Ausdehnung:1m*1m*2,5m?) und in meinen Augen unn?tige Gehirnakrobatik, jedenfalls gen?gt es nicht meinen Anspruch einer klaren Regelung.
Die urspr?nliche beabsichtigte Regelung, die in genannter Diskussion einer Aufkl?rung ?ber Raumma?e zum Opfer fiel, w?rde - soweit ich CK verstanden habe - folgendes vorsehen:
"Das Trugbild darf in seiner Ausdehnung einen W?rfel mit der Kantenl?nge Ve/2 m nicht ?berschreiten."
Damit w?re der Spruch m?chtiger, als es der Regeltext vorsieht, aber in meinen Augen eindeutig und verst?ndlich.