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Autor Thema: Kleine Charaktere: Welche Waffen dürfen sie nun eigentlich benutzen?  (Gelesen 4332 mal)

Bruder Grimm

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Hi Leute, trivial erscheinendes Problem aber: Wie ist das eigentlich wirklich grundlegend geregelt bezüglich dessen, welche Waffen ein Charakter mit GK: klein auf welche Weise benutzen darf?
Konsens scheint zu sein, dass kleine Charaktere keine zweihändigen Waffen benutzen dürfen, und einhändige Waffen nur zweihändig führen können. Aber ist das generell richtig?
Was ist mit einem Dolch? Oder noch spitzfindiger: einem Schlagring?
Im GRW gibt es ja keine Völker mit GK: klein, und die einzige offizielle Regel, die ich finden kann, steht hinten im Völkerbaukasten, S. 154, bei der Volksfähigkeit "Klein".
Da steht lediglich: 'Waffen sind zu groß, ein Kurzschwert wird zur Zweihandwaffe.'
Wenn man das mal gaaanz wörtlich übersetzt, heißt das, kleine Charaktere können überhaupt keine Waffen benutzen, außer einem Kurzschwert, dass sie zweihändig führen müssen.
Das klingt ein bisschen unkonkret.

Gibt es dazu noch irgendwo genauere Regeln? In einem Caera-Werk vielleicht? Wozu ich anmerken muss, dass ich als Eigenweltenbastler keine Caera-Werke besitze. Wenn so eine genauere Regel nur in einem Caera-Werk besteht, dann hat ja jeder genau dieses Problem, der allein mit dem GRW ein kleines Spielervolk für sein eigenes Setting entwerfen möchte.
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Sintholos

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Ich persönlich hatte die Regel vor Jahren im Völkerbaukasten mal explizit gelesen und dann mein eigenes Gedankenkonstrukt drum rum gewickelt. Zusätzlich steht auf Seite 80 im GRW nur mit einem * markiert, dass Bihänder, Lang- und Elfenbögen sowie das Schlachtbeil zu groß und unhandlich für Zwerge sind.

Aktuell spiele zumindest ich es so: Alles was zweihändig ist, dürfen die Kleinen nicht benutzen. Alles was einhändig ist, wird zweihändig. Ausnahmen wie ein Schlagring gibts aber natürlich, aber ja, auch ein Dolch würde zu groß sein, so doof das rückblickend auch ist.  :-\

Uisge beatha

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Gibt es dazu noch irgendwo genauere Regeln? In einem Caera-Werk vielleicht?
Auf die Schnelle habe ich da auch nicht wirklich was gefunden, nur ein paar Bruchstücke, die man zu dem Puzzle hinzufügen kann...  :-\
- In den RvC auf S. 30 liest man, dass der Aensteiner Langbogen für Gnome, Halblinge und Zwerge auf Grund der Größe zu unhandlich ist und
- im AvC auf S. 37 steht, dass Sandner das Einzeltalent Waffenkenner: Krummsäbel wählen können.

Ich hatte das Problem/die Thematik noch nie, würde aber spontan sagen, dass Waffen mit WB+0 einhändig geführt werden können und Waffen mit WB+1 beider Hände bedürfen. Waffen mit einem (nichtmagischen) WB über 1 sind für kleine Völker zu groß/unhandlich/schwer/whatever und können nicht geführt werden.
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Bruder Grimm

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Ich fürchte fast, das muss man für jede Waffe individuell betrachten.
Ich habe mal ein Dokument angehängt mit einer Tabelle für alle Waffen aus dem GRW und meiner Waffenkammer, jeweils mit einem Vorschlag, wie sie für kleine Charaktere zu führen ist.
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Thaddaeus

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Mit der Liste könnte ich mich anfreunden. Auch wenn ich jetzt ein Charakterkonzept vor mir sehe - zwei Halblinge die alles gemeinsam machen und mit so einem Jagdspieß kämpfen (4 Hände).  ;D
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Sintholos

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Moooooment: Ich protestiere offiziell gegen die Liste, weil ich schon immer eine Ogerkeule mit einem Halbling dran spielen wollte.  ::) ;D

Ne, wahrscheinlich macht das schon Sinn, wenn ich auch sagen würde, dass Waffen mit beidem, also 1h oder 2h die Waffe durchaus nutzen können, aber sie eben bei Zweihandnutzung den Einhand-Stat nutzen müssen. Ansonsten ist es wahrscheinlich etwas, was der SL otf entschieden muss.

Thaddaeus

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Moooooment: Ich protestiere offiziell gegen die Liste, weil ich schon immer eine Ogerkeule mit einem Halbling dran spielen wollte.  ::) ;D

War auch mein zweiter Gedanke!
Vielleicht sollte die Liste doch weg und stattdessen eine zweite her mit all den Waffen in den richtigen Größen und neuen Stats. Ich mein bei Bloodbowl gabs auch eine Knutschkugel mit Gobo dran.
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avakar

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Ich muss ja sagen, dass ihr das super-kompliziert macht. Da wird auf der einen Seite angenommen, der Ritter Kunibert kann einen Zweihänder benutzen kann der so lange ist wie er selber (https://de.wikipedia.org/wiki/Renaissance-Bidenh%C3%A4nder - Läge bis zu 170cm) aber ein Halbling kein normales Schwert ALS Zweihänder - und nichtmal einen DOlch - nur weils nicht explizit in den Regeln steht? Ich finde das ein wenig kleinlich...

Ich denke das sind Fragen die sollte jeder SL am Tisch klären. Und Sintholos: Gnome, Halblinge und Rattlinge haben bei mir Katanas und Bastardschwerter mit beiden Händen zu führen - und das geht auch nur, wenn ihr KÖR+ST Wert 10+ ist... :P

Bruder Grimm

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Moooooment: Ich protestiere offiziell gegen die Liste, weil ich schon immer eine Ogerkeule mit einem Halbling dran spielen wollte.  ::) ;D
Ogerkeule ist kein spielbares Charaktervolk.  ;)
Zitat
Ne, wahrscheinlich macht das schon Sinn, wenn ich auch sagen würde, dass Waffen mit beidem, also 1h oder 2h die Waffe durchaus nutzen können, aber sie eben bei Zweihandnutzung den Einhand-Stat nutzen müssen.
Seh ich nicht so, da ja man gerade für das einhändige Nutzen einer Zweihandwaffe nochmal ein Quentchen Extra-Kraft und -Hebelwirkung braucht.
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Uisge beatha

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Antw:Kleine Charaktere: Welche Waffen dürfen sie nun eigentlich benutzen?
« Antwort #10 am: 27. August 2021, 20:01:20 »

Ich fürchte fast, das muss man für jede Waffe individuell betrachten.
Das wäre mir schon wieder vieeeeel zu kleinteilig, so unterschiedlich sind die Geschmäcker. :)

Ich muss ja sagen, dass ihr das super-kompliziert macht.
Und so unterschiedlich sind Wahrnehmungen... Ich finde meinen Vorschlag kein bisschen kompliziert. :D ;)

Noch kurz zur Erläuterung meines Vorschlags...
MMn ist die "Waffenbegrenzung" der einzige Nachteil, den kleine Völker haben (denn die eigentlichen Nachteile von "Klein" werden meiner Wahrnehmung nach IMMER von der mMn völlig überpowerten Volksfähigkeit "Zäher als sie aussehen" weggekauft), wenigstens der darf dann auch - wieder mMn - ins Gewicht fallen. Wenn jetzt ein Halblingberserker unbedingt ein Schlachtbeil führen möchte - kein Problem! Das hat dann aufgrund der - relativ gesehen - zierlichen Ausführung und dem niedrigen Gewicht halt nur WB+1. Mir geht es nicht darum Waffenarten auszuschließen, ich möchte nur die Deckelung bei Waffen für "Kroppzeug" bei WB+1 haben.

Da aber selbstverständlich jeder gerne andere Geschmäcker, Wahrnehmungen und/oder Meinungen diesbezüglich haben "darf" bin ich jetzt hier raus. :)
Regelseitig gibt :ds: da halt nicht viel her und der Rest bzw. die Umsetzung ist dann Geschmackssache... :)
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Antw:Kleine Charaktere: Welche Waffen dürfen sie nun eigentlich benutzen?
« Antwort #11 am: 27. August 2021, 21:08:04 »

So war's nicht gemeint uisge. Ich meinte, dass das jeder für sich schnell entscheiden kann (wie du es ja gezeigt hast) und man gar nicht allzu viel Gedanken da verschwenden sollte.

Zu deinem Punkt mit zäher als sie aussehen:
- man könnte den Lk Bonus halbieren.

Sintholos

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Antw:Kleine Charaktere: Welche Waffen dürfen sie nun eigentlich benutzen?
« Antwort #12 am: 27. August 2021, 21:21:19 »

Noch kurz zur Erläuterung meines Vorschlags...
MMn ist die "Waffenbegrenzung" der einzige Nachteil, den kleine Völker haben (denn die eigentlichen Nachteile von "Klein" werden meiner Wahrnehmung nach IMMER von der mMn völlig überpowerten Volksfähigkeit "Zäher als sie aussehen" weggekauft), wenigstens der darf dann auch - wieder mMn - ins Gewicht fallen. Wenn jetzt ein Halblingberserker unbedingt ein Schlachtbeil führen möchte - kein Problem! Das hat dann aufgrund der - relativ gesehen - zierlichen Ausführung und dem niedrigen Gewicht halt nur WB+1. Mir geht es nicht darum Waffenarten auszuschließen, ich möchte nur die Deckelung bei Waffen für "Kroppzeug" bei WB+1 haben.

Stimmt so nicht ganz. Tatsächlich gibt es noch einen. Das Talent Ausweichen funktioniert nur bei Gegner die nicht mehr als eine Größenkategorie größer sind. Ein normalgroßer SC kann also einem großen aber keinem riesigen Gegner ausweichen. Ein kleiner kann schon keinem großen Gegner mehr ausweichen. Selbiges muss man natürlich auch beim Ausweichen per Slayerpunkte beachten, da dort selbige Regeln, weil analog zum Talent gelten. Inwiefern das aber zum Tragen kommt, ist wieder eine ganz andeere Frage.  :)

Sintholos

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Antw:Kleine Charaktere: Welche Waffen dürfen sie nun eigentlich benutzen?
« Antwort #13 am: 28. August 2021, 10:18:28 »

Noch eine Frage an Burder Grimm: Im Grimmoire IV gibts den Zauber 4 Arme. Ein Gnom mit 4 Armen müsste doch einen Zweihänder nutzen können, oder?  :D

Bruder Grimm

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« Antwort #14 am: 28. August 2021, 11:00:03 »

Kann man gelten lassen, ja  :D
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